NS-Zwangsarbeit: Lohnabrechnung der Firma Winkel für einen französischen Zivilarbeiters

 

Francis E., geb. 18.4.1924, kam im Januar 1943 als auzulernender Mechaniker in die Abteilung Mechanik von Winkel.

 

 

Die nebenstehenden Lohnabrechnungen sind nicht nur deshalb bemerkenswert, weil sich Winkel bei den Abzügen zumindest einmal zuungunsten des Arbeiters verrechnet hat, sondern auch, weil das gesamte Abrechnungssystem völlig undurchsichtig ist: Francis E. war in der Baracke Gronerlandstraße 55 untergebracht und hatte daher für die Unterkunft zu zahlen. Dies geschieht auf den Abrechnungen regelmäßig als letzte Abzug "Unterkunft". Außerdem waren Versicherungen, Steuer und der Beiträg zur Deutschen Arbeitsfront zu zahlen. So weit, so gut.

Aber dann gibt es jeweils zwei Abschlagszahlungen von 45 und 60 RM (bzw. 40 und 50 RM), von denen Winkel regelmäßig einen Teil erstattete: mal 50 RM, mal 45 RM. Besonders merkwürdig ist die Abrechnung unten rechts, denn da beträgt der Abschlag nur 35 Rm, Winkel erstattete aber 40 RM.

Eine Auflösung dieses merkwürdigen Abrechnungssystems war nicht zu gewinnen. Doch erhielt der Arbeiter Francis E., obwohl nur angelernt und in einer firmeneigenen Baracke untergebracht und im Betrieb verpflegt, immerhin zwischen 75 und 105 Euro monatlich (die Abrechnung unten rechts, bezieht sich auf einen unvollständigen Monat), während andere französische Arbeiter für 10 RM in der Woche arbeiten mussten.


Quellen:

Betriebskartei Winkel Nr. 1551, Stadtarchiv Göttingen, Kleine Erwerbung 192 Carl Zeiss Werk Göttingen- Arbeitskarten ehemaligen Zwangsarbeiter 1941-1945.

Lohnabrechnungen von Francis E. überlassen von Cécile Bonnet, Stadtarchiv Göttingen, Sammlung 32 Tollmien (Franzosen).

Cécile Bonnet, Service du travail obligatoire (STO) in Göttingen, Magisterarbeit Universität Aix en Provence, Frankreich, 2004 (Manuskript), Abschnitt 2.1. Rechte.

 


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